JACKWERTH Rechtsanwälte
Das Versicherungsrecht beschäftigt sich mit dem Recht rund um Versicherungen, von denen im Bereich des Kapitalmarktes im Wesentlichen die vermögensbildenden Versicherungen wie Lebens- und Rentenversicherungen betroffen sind.
Die Fachkanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte ist seit vielen Jahren bundesweit auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. In dieser Zeit sind uns in unserem Kanzleialltag immer wieder typische Fallgruppen begegnet. Sollten Sie Ihre rechtlichen Probleme hier wiederfinden, kontaktieren sie uns gern.
Sie sind bereits seit Jahren in einer ungünstigen Lebens- oder Rentenversicherung gefangen und wollen aussteigen. Dabei haben Sie eine kapitalbildende oder eine fondsgebundene Versicherung. Die staatlichen Vorteile der Riester- und Rürup-Rente wiegen die Nachteile nicht auf. Vor allem der Rürup-Vertrag lässt sich schon von Gesetzes wegen nicht vorzeitig beenden. Wir prüfen daher Ihren Vertrag und beraten Sie, wie ein solcher Ausstieg dennoch und zu Ihrem Vorteil gelingen kann.
Ob britisch, amerikanisch oder liechtensteinisch – die Lebensversicherung hat längst die Ländergrenze passiert und den deutschen Markt erobert. Das birgt Gefahren, die dem deutschen Versicherungsnehmer fremd sind. Außerdem wurden oft britische Lebensversicherungen im Rahmen riskanter Hebelmodelle eingesetzt. Durch diese Zinsdifferenzgeschäfte haben Anleger zumeist hohe Verluste erlitten. Als betroffener Anleger sollten Sie Ihre Chance auf Schadensersatz nutzen und eine anwaltliche Prüfung in Auftrag geben.
Des Anwalts Liebling ist die Rechtsschutzversicherung, wie einst werbewirksam versprochen, schon lange nicht mehr. Denn die Versicherung enthält im Kleingedruckten zahlreiche Ausschlussklauseln, die oft Gegenstand von Streitigkeiten sind. In jedem Fall lohnt ein prüfender Blick ins Regelwerk. Gerne übernehmen wir für Sie die Regulierung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und bringen diese notfalls sogar vor den Versicherungsombudsmann.
Inhaber einer Lebens- oder Rentenversicherung haben Schadensersatzansprüche, sofern Sie unzureichend über die Versicherung und ihre Risiken aufgeklärt worden sind. Im Versicherungswesen bestehen weitreichende Dokumentationspflichten, deren Verletzung dem Versicherten rechtliche Vorteile gewährt. Auch über die Eignung muss Protokoll geführt werden. Gerne prüfen wir Ihren Fall anhand aktueller Rechtsprechung und sprechen eine maßgeschneiderte Handlungsempfehlung aus.
Seit 2007 braucht jeder Versicherungsvermittler und seit 2013 jeder Finanzanlagenvermittler eine Berufshaftpflichtversicherung. Sie tritt ein, wenn Sie durch die Beratung einen Vermögensschaden erlitten haben. In der Regel gilt das aber nicht, wenn die Schäden vorsätzlich oder sonst wissentlich herbeigeführt worden sind. Zudem darf die Tätigkeit nicht ausgeschlossen sein und muss sich im handelsüblichen Rahmen gehalten haben. Im Zweifel kommt es auch hier auf das Kleingedruckte an. Wir beraten Sie gerne.
Versicherungen haben die Pflicht, den Kunden ordnungsgemäß über sein Widerspruchs- bzw. Widerrufsrecht zu belehren. Viele Versicherungsverträge enthalten jedoch fehlerhafte Belehrungen und können damit gegebenenfalls sofort beendet werden. Daraus ergeben sich im Einzelfall lukrative Ansprüche, die wir für gerne für Sie prüfen.
Wünschen Sie weitere Auskünfte, kontaktieren Sie uns hierzu einfach:
telefonisch unter 0551 2917622-0 oder
per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de oder
vereinbaren Sie hier einen Termin für einen Videochat.