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BGH entscheidet: VW-Kundin erhält im Dieselskandal Geld zurück!

Der Bundesgerichtshof macht mit Urteil vom 13. April 2021 (Aktenzeichen VI ZR 274/20) geschädigten VW-Kunden Hoffnung. VW muss neben dem Kaufpreis auch die gesamten Finanzierungskosten in Höhe von 3.275,55 Euro zurückerstatten!

Der Fall

Im Februar 2013 kaufte die VW-Kundin einen gebrauchten VW Golf, dessen Kaufpreis sie teilweise in bar und teilweise mit einem Darlehen der Volkswagen Bank bezahlte. Der Golf war von dem Dieselskandal betroffen und mit einem Dieselmotor des Typs EA189 (Schadstoffnorm 5) ausgestattet. Mit der Schummelsoftware wurde erkannt, dass sich das Auto auf einem Prüfstand befand, so dass eine erhöhte Abgasrückführung durchgeführt wurde und die Abgasnorm 5 eingehalten werden konnte. Im Straßenverkehr wurde diese Rückführung nicht durchgeführt und die Grenzwerte im Normalbetrieb überschritten. Durch das Inverkehrbringen eines solchen Fahrzeuges hat VW die Kundin vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sich somit schadensersatzpflichtig gemacht. Das hat zur Folge, dass die Kundin so zu stellen ist, als hätte sie von dem PKW-Kauf nie etwas gehört. Wäre das der Fall gewesen, hätte die Kundin den Kaufpreis nicht gezahlt und damit auch kein Darlehen aufgenommen. VW wurde verurteilt, der Kundin sowohl den Kaufpreis als auch die Finanzierungskosten (Darlehenszinsen und Kreditausfallversicherung) zurückzuzahlen!

Urteil macht Hoffnung

Viele VW-Kunden, aber auch Kunden anderer Fahrzeughersteller können nun auf erfolgreiche Rückabwicklung hoffen. Bisweilen hatten verschiedene Gerichte unterschiedliche Urteile hinsichtlich der Finanzierungskosten getroffen. Durch das Urteil des höchsten deutschen Zivilgerichts dürfte die Situation nun aber geklärt sein.

Grundsatzentscheidung im Mai 2020

Bereits am 25. Mai 2020 (Aktenzeichen VI ZR 252/19) hat der BGH die Grundsatzentscheidung getroffen, dass VW seine Kunden durch den Einbau eines Motors mit Schummelsoftware vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Im Jahr 2014 erwarb der damalige Kläger für 31.490,00 Euro einen VW Sharan 2.0 TDI mit einem Dieselmotor des Typs EA189. Der BGH fand in dem Urteil deutliche Worte, indem er festhielt, dass VW im eigenen Kosten- und Gewinninteresse bewusst und gewollt getäuscht habe. Der Kunde konnte in dem Verfahren den Kaufpreis abzüglich des Nutzungsvorteils gegen Rückgabe des Autos zurückverlangen.

OLG Düsseldorf bestätigt Widerruf gegenüber Renault Bank

Autokäufern, die ihren Kauf über ein Darlehen finanziert haben, steht gegebenenfalls ein Widerrufsrecht zu. Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 22. März 2021 entscheiden, dass die Widerrufsbelehrungen der RCI Banque S.A. Niederlassung Deutschland rechtsfehlerhaft sind, weil in ihnen der sog. Kaskadenverweis verwendet wurde. Bereits am 13. Januar 2021 hat das OLG Celle entschieden, dass die Widerrufsbelehrung der Volkswagen Bank ebenfalls fehlerhaft sind. Auch hier kam der Kaskadenverweis zum Einsatz.Durch eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung beginnt die grundsätzlich 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen. Für allgemeine Verbraucherdarlehensverträge gilt dann ein sogenanntes ewiges Widerrufsrecht. Der Vertrag ist dann rückabzuwickeln. Das heißt, dass die Darlehensraten gegen Rückgabe des Autos zurückerstatten zu sind. Eventuell ist auch Wertersatz zu leisten.

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