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LG Trier: Sparkasse darf Prämiensparvertrag nicht vorzeitig kündigen

Wer sät, wird ernten – und Prämien erhalten. Getreu diesem Motto schließen viele Bankkunden Prämiensparverträge ab. Wenn die Bank den Vertrag aber frühzeitig kündigt, sind die künftigen Prämien futsch. Dass eine Kündigung nicht zulässig ist, entschied jetzt das Landgericht (LG) Trier am 6. November 2023 (Aktenzeichen: 1 S 74/23). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sparer erhalten ihre versprochenen Prämien.

Prämiensparverträge als attraktives Sparmodell

Der Kunde schloss 2001 bei der Sparkasse einen Prämiensparvertrag über eine Laufzeit von 25 Jahren ab. Für das Sparkonto bestand eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Der Kunde verpflichtete sich, monatliche Sparbeiträge von 50,00 DM auf das Sparkonto einzuzahlen. Im Gegenzug dazu versprach die Sparkasse, jährlich die im vorangegangenen Sparjahr erbrachten Sparleistungen mit einer verzinslichen Prämie zu vergüten. Dieser Prämienzins war gestaffelt: Nach einer 15-jährigen Laufzeit sollte mit einer Prämie von 50 Prozent der Höchstsatz erreicht werden.

Sparkasse kündigt Prämiensparvertrag vorzeitig

Im Februar 2022 kündigte die Sparkasse den Vertrag mit der Begründung, dass sich die damalige Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank negativ auf die Kalkulationsgrundlage für die Verzinsung des Sparvertrages auswirke. Der Kunde widersprach und verlangte die Fortführung seines Prämiensparvertrages, da eine Laufzeit von 25 Jahren vereinbart sei. Die Sparkasse könne den Vertrag nicht vorzeitig kündigen, da sie die höchste Prämienstufe vom 15. bis zum 25. Sparjahr schulde. Die Sparkasse blieb jedoch bei ihrer Entscheidung und beharrte auf der ausgesprochenen Kündigung. Nachdem das Amtsgericht Trier dem Verbraucher recht gab, ging die Sparkasse in Berufung.

LG: Vorzeitige Kündigung durch die Sparkasse unzulässig

Das Landgericht schloss sich der Vorinstanz an und gab dem Kunden recht. Nach Ansicht des Gerichts konnte der Kunde darauf vertrauen, dass er die Prämien bis zum Ende der vereinbarten 25 Jahre erhalten würde. Durch die getroffene Vereinbarung wurde das Kündigungsrecht der Sparkasse vor Ablauf der 25 Jahre stillschweigend ausgeschlossen. Mit diesem Ergebnis schloss sich das LG dem LG Mühlhausen an, das in einem ähnlichen Fall auch zugunsten eines Kunden entschieden hatte (JACKWERTH Rechtsanwälte berichteten am 27. Oktober 2023). Der Sparer kann daher weiterhin von lukrativen Prämien profitieren.

Rund um Prämiensparverträge JACKWERTH Rechtsanwälte hinzuziehen

Falls Ihr Prämiensparvertrag vorzeitig gekündigt wurde, könnte dies unzulässig sein. Wenn Sie weiterhin von den Ihnen versprochenen Prämien profitieren möchten, beraten wir Sie gerne und setzen Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

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